Lärmschutz

Schallimmissionsprognosen für Batteriespeicher, Transformatoren und Wechselrichter

Wir erstellen fachgerechte Schallprognosen für Batteriespeicher (BESS), Trafostationen und Wechselrichter – gemäß TA Lärm, für reibungslose Genehmigungen.

Individuelle Betrachtungen

Je nach Sachverhalt sind Schallimmissionen unterschiedlich zu bewerten. Wir erstellen individuelle Lärmprognosen.

Mischgebiete

Gewerbegebiete

Wohngebiete

Schallimmissionen / Lärmentwicklung

Überschlägige Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm

Wir erstellen überschlägige Prognosen zur Schallimmission von PV-Anlagen – insbesondere im Zusammenhang mit Batteriespeichern, Wechselrichtern und Trafostationen. Die Begutachtung erfolgt orientierend anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und kann bereits in frühen Planungsphasen Hinweise auf mögliche Geräuschimmissionen geben.

Die Prognosen unterstützen bei der Einschätzung potenzieller Anforderungen im Genehmigungsprozess und helfen, schallrelevante Aspekte frühzeitig zu berücksichtigen. Unsere Ergebnisse können bei Grundlage für weitere Planungs- oder Genehmigungsschritte genutzt werden.

Schallimmissionen

Schallimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorzurufen.

Genehmigungsbedürftige PV-Anlagen – insbesondere mit Batteriespeichern – sind daher nach BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass anlagenbedingt keine schädlichen oder erheblich belästigenden Schallimmissionen entstehen.

Auch nicht genehmigungsbedürftige PV-Anlagen sind gemäß BImSchG so auszuführen, dass vermeidbare Schallemissionen durch Maßnahmen nach dem Stand der Technik verhindert oder auf ein zumutbares Maß reduziert werden.

Begutachtung von Schallimmissionen bei PV-Anlagen

Für Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern, Wechselrichtern und Trafostationen gelten hinsichtlich der Geräuschemissionen die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Diese bildet die Grundlage für die immissionsschutzrechtliche Bewertung technischer Anlagen im Rahmen von Bauvorhaben.

Wir bieten überschlägige Begutachtungen der zu erwartenden Schallimmissionen an – auf Basis anerkannter Verfahren nach TA Lärm. Ziel ist es, bereits in der Planungsphase Hinweise auf mögliche schalltechnische Herausforderungen zu geben und Handlungsspielräume aufzuzeigen.

Solche Schallimmissionsprognosen können bei Bauanträgen hilfreich sein und unterstützen eine frühzeitige und vorausschauende Projektentwicklung – insbesondere bei schallsensibler Umgebung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Schallschutzprognosen

Auch wenn Photovoltaikmodule selbst geräuschlos arbeiten, können Wechselrichter, Transformatoren oder Batteriespeicher hörbare Geräusche erzeugen. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses – insbesondere bei Nähe zu Wohngebieten oder schutzbedürftigen Nutzungen – fordern Genehmigungsbehörden häufig einen Nachweis, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm eingehalten werden. Dieser Nachweis erfolgt über eine Schallimmissionsprognose.

Eine Schallimmissionsprognose ist eine rechnerische Vorhersage, wie viel Schalldruckpegel (in Dezibel) von einer geplanten Anlage an einem bestimmten Immissionsort (z. B. Wohnhaus) ankommt.
Die Prognose erfolgt auf Basis der technischen Angaben zu den Geräuschquellen (z. B. Schallleistungspegel von Wechselrichtern oder Lüftern), der Entfernung und den Schallausbreitungsbedingungen gemäß den Vorgaben der TA Lärm.

Eine Prognose ist erforderlich, wenn geräuscherzeugende Anlagenteile (z. B. Wechselrichterstation) geplant sind oder die Behörde eine Prüfung der Lärmeinwirkung verlangt.

Eine überschlägige Prognose ist eine vereinfachte, aber normgerechte Berechnung der Schallimmissionen. Sie basiert auf den mittleren Schallleistungspegeln der Quellen, einer vereinfachten geometrischen Schallausbreitung, konservativen Annahmen (z. B. günstige Ausbreitungsbedingungen), und verzichtet auf detaillierte Modellierungen von Gelände oder Reflexionen. Diese Form der Prognose ist zulässig, wenn das Umfeld einfach strukturiert ist und keine besonderen Lärmschutzanforderungen bestehen (z. B. Kurorte).

Für die Durchführung einer überschlägigen Prognose benötigen wir folgende Informationen:

  • Technische Datenblätter der Schallquellen (z. B. Wechselrichter, Kühlung, Generatoren):
    → insbesondere Angabe des Schallleistungspegels (LwA) in dB(A)
  • Lageplan der Anlage: mit Einzeichnung der Schallquellen und der Abstände zu nächstgelegenen Gebäuden/Grundstücken
  • Angaben zum Anlagenbetrieb: z. B. Betriebszeiten (Tag/Nacht), gleichzeitiger Betrieb mehrerer Komponenten

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme