Erlösgutachten
Erlösgutachten für Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher erzeugt keinen Strom. Seine Erlöse entstehen aus der zeitlichen Verschiebung von Energie und aus der Bereitstellung von Systemdienstleistungen. Eine Bewertung über die Erzeugungsmenge, wie sie das Ertragsgutachten für Photovoltaikanlagen leistet, ist auf einen Speicher nicht anwendbar.
Die Erlöse hängen von der Betriebsweise und der gewählten Vermarktung ab. Technisch gleiche Speicher am selben Netzverknüpfungspunkt können deshalb unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Wir bewerten die zu erwartenden Erlöse zeitlich aufgelöst und in einem Umfang, der auf die jeweilige Fragestellung abgestimmt wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Erlösgutachten
Ein Erlösgutachten weist die zu erwartenden Erlöse einer Anlage über die Betriebsdauer aus. Bei Batteriespeichern betrifft dies den Handel an den Strommärkten, die Vermarktung von Regelleistung und das Zusammenwirken mit einer angeschlossenen Erzeugungsanlage. Das Ergebnis wird in Euro ausgewiesen.
Ein Ertragsgutachten ermittelt eine Erzeugungsmenge. Ein Speicher erzeugt keine Energie, sondern nimmt sie auf und gibt sie wieder ab. Maßgeblich sind Preisunterschiede und Systemdienstleistungen; diese sind nicht Gegenstand eines Ertragsgutachtens.
In der Regel der Handel am Day-Ahead- und Intradaymarkt sowie die Vermarktung von Regelleistung. Bei Speichern an Erzeugungsanlagen kommt die Aufnahme von Energie hinzu, die andernfalls abgeregelt oder unvergütet eingespeist würde. Welche Quellen betrachtet werden, richtet sich nach dem Projekt.
Weil sie um dieselbe Kapazität konkurrieren. Leistung, die für Regelleistung vorgehalten wird, steht im selben Zeitraum nicht für den Handel zur Verfügung. Eine Addition der Einzelerlöse überschätzt das Ergebnis.
Soweit die Herstellerangaben es zulassen, ja. Der Kapazitätsverlust hängt von Zyklenzahl und Betriebsweise ab; Lieferverträge enthalten hierzu häufig Zusagen. Eine Betriebsweise mit hohen kurzfristigen Erlösen kann über die Laufzeit nachteilig sein.
Beides ist möglich. Die Rückrechnung auf historischen Preisdaten zeigt, welche Erlöse in den vergangenen Jahren erzielbar gewesen wären, und ist gut belegbar. Prognosen bilden die erwartete Entwicklung ab, sind aber mit Unsicherheiten behaftet. Was sinnvoll ist, hängt vom Anlass ab.
Wir beziehen Price Forward Curves über einen auf Strommarktprognosen spezialisierten Anbieter. Alternativ rechnen wir mit Szenarien, die Sie oder Ihr Finanzierer beistellen. Welche Kurve mit welchem Stand verwendet wurde, wird im Gutachten benannt.
Ja. Häufig liegt bereits eine Erlösrechnung des Projektentwicklers oder eines Vermarkters vor. Wir gleichen die darin unterstellten Annahmen gegen die technische Seite ab und weisen aus, welche belastbar sind und welche nicht.
Standort und Netzverknüpfungspunkt, Leistung und Kapazität des Speichers sowie das Datenblatt mit Wirkungsgrad und Zyklenzusagen. Bei einer angeschlossenen Erzeugungsanlage zusätzlich deren Auslegung, bei Bestandsanlagen die Betriebsdaten der Vorjahre. Fehlende Angaben können durch Annahmen ersetzt werden, die im Gutachten offengelegt werden.
Beides richtet sich nach dem Umfang. Nach einer kurzen Beschreibung des Projekts erstellen wir ein Angebot.
Anlässe
Erlösgutachten für Speicher werden in der Regel für die Finanzierung, für Auslegungsentscheidungen oder für Transaktionen benötigt.
Projektfinanzierung
Speicherprojekte verfügen über keine feste Einspeisevergütung. Finanzierende Banken verlangen daher eine nachvollziehbare Erlösprognose als Grundlage der Kreditentscheidung.
Auslegung
Leistung und Speicherdauer bestimmen die erzielbaren Erlöse. Auslegungsvarianten lassen sich unter gleichen Annahmen gegeneinander bewerten.
Speicher am PV-Park
Bei gemeinsamem Netzanschluss beeinflussen sich Erzeugungsanlage und Speicher gegenseitig. Die Bewertung erfolgt für die Gesamtanlage.
Kauf und Verkauf
Die unterstellten Erlöse bestimmen den Kaufpreis maßgeblich. Eine unabhängige Bewertung dient beiden Seiten als Verhandlungsgrundlage.
Mögliche Bestandteile
Der Begriff Erlösgutachten ist nicht genormt; die Leistungsumfänge unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Anlass und von den verfügbaren Daten ab und wird vorab abgestimmt. Je nach Fragestellung kommen unter anderem in Betracht:
- Erlösquellen, getrennt ausgewiesen: Handel am Day-Ahead- und Intradaymarkt sowie die Vermarktung von Regelleistung.
- Zusammenwirken der Erlösquellen, die um dieselbe Kapazität konkurrieren und deren Einzelerlöse sich deshalb nicht addieren lassen.
- Rückrechnung auf historischen Preisdaten: Sie zeigt, welche Erlöse in zurückliegenden Jahren erzielbar gewesen wären, und kommt ohne Prognose aus.
- Vorausrechnung auf Price Forward Curves, die wir über einen auf Strommarktprognosen spezialisierten Anbieter beziehen. Alternativ rechnen wir mit Szenarien, die Sie oder Ihr Finanzierer beistellen. Die verwendete Kurve und ihr Stand werden im Gutachten benannt.
- Zyklen und Alterung: Kapazitätsverlust in Abhängigkeit von Zyklenzahl und Betriebsweise, soweit die Herstellerangaben dies zulassen.
- Wirkungsgrad und Eigenverbrauch des Systems über die Laufzeit.
- Speicher an Erzeugungsanlagen: gemeinsamer Netzanschluss, Begrenzung der Einspeiseleistung und Zulässigkeit des Netzbezugs zum Laden.
- Negative Preisstunden sowie die Wirkung von § 51 EEG auf eine angeschlossene Erzeugungsanlage.
- Bandbreiten und Sensitivitäten auf die wesentlichen Annahmen.
- Wirtschaftlichkeitskennzahlen, sofern gewünscht und die erforderlichen Kosten- und Finanzierungsdaten vorliegen.
- Prüfung vorliegender Erlösrechnungen Dritter: Wir gleichen die unterstellten Annahmen gegen die technische Seite ab und weisen aus, wo sie tragen und wo nicht.
Simulationsgestützte Speicherauslegung
Vor der Erlösfrage steht meist eine andere: Wie groß soll der Speicher werden? Leistung und Speicherdauer bestimmen die erzielbaren Erlöse, die Investitionshöhe und die Anforderungen an den Netzanschluss. Nach der Bestellung lässt sich daran nichts mehr ändern.
Wir rechnen Auslegungsvarianten unter gleichen Annahmen gegeneinander: verschiedene Kombinationen aus Leistung und Kapazität, mit und ohne Kopplung an eine Erzeugungsanlage, bei Bedarf mit unterschiedlichen Vermarktungswegen. Das Ergebnis zeigt, ab welcher Größe der zusätzliche Erlös die zusätzlichen Kosten nicht mehr trägt.
Diese Auslegung erstellen wir unter anderem für Bürgerenergiegenossenschaften und Energieversorger. Sie kann für sich stehen oder als Vorstufe zum Erlösgutachten dienen; die Rechenwege sind dieselben.
Preisspannen als Erlösgrundlage
Die Handelserlöse eines Speichers ergeben sich aus den Preisunterschieden innerhalb eines Tages. Diese Unterschiede haben mit dem Ausbau der Photovoltaik zugenommen. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,508 ct/kWh, der mittlere Spotmarktpreis bei 8,932 ct/kWh.
Die weitere Entwicklung der Preisspannen hängt vom Zubau an Erzeugungs- und Speicherkapazität sowie von den Brennstoffpreisen ab und ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Eine Fortschreibung heutiger Werte über die gesamte Betriebsdauer ist nicht belastbar.
Wir rechnen daher mit mehreren Preisszenarien und weisen deren Herkunft und Stand aus, statt eine einzelne Preiskurve als gesetzt darzustellen. Die Bandbreite der Ergebnisse ist bei Speicherprojekten Teil des Ergebnisses und keine Schwäche der Rechnung.
Negative Preise und § 51 EEG
Bis Ende Oktober 2025 traten in Deutschland 576 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen auf. In diesen Stunden kann ein Speicher Energie aufnehmen und erhält dafür eine Vergütung.
Mit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 entfällt bei neuen Anlagen die Vergütung nach § 51 EEG ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis; die zuvor geltende Karenzzeit von drei zusammenhängenden Stunden ist entfallen. Nach § 51a EEG wird die ausgefallene Vergütung am Ende des zwanzigjährigen Förderzeitraums monatsweise nachgeholt.
Ein Speicher am selben Netzverknüpfungspunkt kann Energie aufnehmen, die andernfalls unvergütet eingespeist oder abgeregelt würde. Welchen Umfang das im Einzelfall hat, hängt von der Auslegung ab.
Abgrenzung zum Ertragsgutachten
Das Ertragsgutachten ermittelt die Energiemenge einer Photovoltaikanlage in Kilowattstunden, einschließlich der Verluste und der Prognosesicherheit. Das Erlösgutachten bewertet, welche Erlöse aus dieser Erzeugung und aus dem Betrieb eines Speichers zu erwarten sind.
Für Photovoltaikanlagen in der Einspeisevergütung ist das Ertragsgutachten in der Regel ausreichend. Für Speicher ist es nicht anwendbar, da keine Erzeugungsmenge vorliegt. Beide Betrachtungen können aufeinander aufbauen; ein vorliegendes Ertragsgutachten kann als Grundlage dienen, auch das eines anderen Verfassers.
Ihr Ansprechpartner
Dr.-Ing. Stefan Bofinger
Stefan Bofinger ist seit 2002 als Sachverständiger für Photovoltaik tätig und unterstützt als unabhängiger Berater Investoren und Banken bei Projektentwicklungen. Er hat zum Thema Energieversorgungsnetze mit einem hohen Anteil an photovoltaischer Solarenergie promoviert, mit den Schwerpunkten Standortbestimmung, Solarstromprognose und Netzintegration.
Telefon +49 (0) 4103 121 4221
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