
Erlösgutachten für Batteriespeicher
Erlösprognose für Batteriespeicher (BESS) aus Day-Ahead- und Intradayhandel und Regelreserve (FCR, aFRR, mFRR), mit Zyklen, Alterung und Sensitivitäten – als Grundlage für Finanzierung, Auslegung und Transaktion.
Foto: DroneWize
Anlass
Projektfinanzierung
Speicherprojekte haben keine feste Einspeisevergütung. Finanzierende Banken verlangen eine nachvollziehbare Erlösprognose als Grundlage des Business Case und der Kreditentscheidung.
Auslegung
Leistung und Speicherdauer bestimmen die erzielbaren Erlöse. Varianten werden unter gleichen Annahmen verglichen, siehe Speicherauslegung.
Speicher am PV-Park
Bei gemeinsamem Netzanschluss beeinflussen sich Erzeugungsanlage und Speicher gegenseitig. Bewertet wird die Gesamtanlage.
Kauf und Verkauf
Die unterstellten Erlöse bestimmen den Kaufpreis maßgeblich. Eine unabhängige Bewertung dient beiden Seiten als Verhandlungsgrundlage.


Woraus die Erlöse eines Batteriespeichers entstehen
Ein Batteriespeicher erzeugt keinen Strom. Seine Erlöse entstehen aus der zeitlichen Verschiebung von Energie und aus der Bereitstellung von Systemdienstleistungen. Eine Bewertung über die Erzeugungsmenge, wie sie das Ertragsgutachten für Photovoltaikanlagen leistet, ist auf einen Speicher nicht anwendbar.
Die Erlöse hängen von der Betriebsweise und der gewählten Vermarktung ab. Technisch gleiche Speicher am selben Netzverknüpfungspunkt können deshalb unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Für die Wirtschaftlichkeit eines Großbatteriespeichers ist die Erlöserwartung über die Betriebsdauer maßgeblich.
Das Erlösgutachten bewertet diese Erlöse zeitlich aufgelöst über die Betriebsdauer, in einem Umfang, der auf die Fragestellung abgestimmt wird.
| Markt | Erlösquelle | Grundlage der Erlöse |
|---|---|---|
| Spotmarkt | Day-Ahead | Preisunterschiede innerhalb des Folgetages, gehandelt in der täglichen Auktion am Vortag |
| Spotmarkt | Intraday-Auktionen | Auktionen am Vortag und am Liefertag (IDA1 bis IDA3), Preisunterschiede gegenüber dem Day-Ahead |
| Spotmarkt | Kontinuierlicher Intraday | fortlaufender Handel bis kurz vor der Lieferung, kurzfristige Preisspitzen und -täler |
| Regelreserve | FCR (Primärregelleistung) | Vergütung für vorgehaltene Leistung |
| Regelreserve | aFRR (Sekundärregelleistung) | Leistungspreis für die Vorhaltung und Arbeitspreis für abgerufene Energie |
| Regelreserve | mFRR (Minutenreserve) | Leistungspreis für die Vorhaltung und Arbeitspreis für abgerufene Energie |
| Anlagenbetrieb | Speicher an einer Erzeugungsanlage | Aufnahme von Energie, die andernfalls abgeregelt oder unvergütet eingespeist würde |
Die Erlösquellen konkurrieren um dieselbe Kapazität; die Einzelerlöse lassen sich nicht addieren. Ergebnisse der Regelreserve-Ausschreibungen veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber auf regelleistung.net.
Inhalt des Erlösgutachtens
Der Begriff Erlösgutachten ist nicht genormt; die Leistungsumfänge unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Der Umfang wird vorab nach Anlass und verfügbaren Daten abgestimmt. In Betracht kommen:
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Erlösquellen | Day-Ahead, Intraday (Auktionen und kontinuierlich) sowie Regelreserve (FCR, aFRR, mFRR), getrennt ausgewiesen, mit Aufteilung der gemeinsam genutzten Kapazität |
| Rückrechnung | Erlöse, die auf historischen Preisdaten in zurückliegenden Jahren erzielbar gewesen wären; ohne Prognose |
| Vorausrechnung | auf Price Forward Curves eines auf Strommarktprognosen spezialisierten Anbieters oder auf beigestellten Szenarien; Kurve und Stand werden benannt |
| Zyklen und Alterung | Kapazitätsverlust nach Zyklenzahl und Betriebsweise, soweit die Herstellerangaben dies zulassen |
| Wirkungsgrad und Eigenverbrauch | Verluste des Systems über die Laufzeit |
| Speicher an Erzeugungsanlagen | gemeinsamer Netzanschluss, Begrenzung der Einspeiseleistung, Zulässigkeit des Netzbezugs zum Laden, negative Preise und § 51 EEG |
| Bandbreiten und Sensitivitäten | Erlösbänder für die wesentlichen Annahmen |
| Wirtschaftlichkeitskennzahlen | sofern gewünscht und Kosten- und Finanzierungsdaten vorliegen |
| Prüfung vorliegender Erlösrechnungen | Abgleich der Annahmen Dritter gegen die technische Seite: wo sie tragen und wo nicht |
Simulationsgestützte Speicherauslegung
Vor der Erlösfrage steht meist eine andere: Wie groß soll der Speicher werden? Leistung und Speicherdauer bestimmen die erzielbaren Erlöse, die Investitionshöhe und die Anforderungen an den Netzanschluss. Nach der Bestellung lässt sich daran nichts mehr ändern.
Das Ergebnis zeigt, ab welcher Größe der zusätzliche Erlös die zusätzlichen Kosten nicht mehr trägt. Wir erstellen die Auslegung unter anderem für Bürgerenergiegenossenschaften und Energieversorger, für sich oder als Vorstufe zum Erlösgutachten; die Rechenwege sind dieselben.
Varianten unter gleichen Annahmen
- Kombinationen aus Leistung und Kapazität
- Betrieb mit und ohne Kopplung an eine Erzeugungsanlage
- bei Bedarf unterschiedliche Vermarktungswege
- Gegenüberstellung von Mehrerlös und Mehrkosten je Variante
Preisspannen und negative Preise
Die Handelserlöse eines Speichers ergeben sich aus den Preisunterschieden innerhalb eines Tages. Ein hoher Anteil der Photovoltaik verstärkt diese Unterschiede: Die Solarerzeugung erreicht ihr Maximum in den Mittagsstunden, wenn die Preise niedrig sind. In Stunden mit negativen Preisen erhält ein Speicher für die Aufnahme von Energie eine Vergütung.
Wie ausgeprägt die Preisspannen sind
Der Abstand zwischen dem Marktwert von Solarstrom und dem mittleren Großhandelspreis sowie die Zahl der Stunden mit negativen Preisen zeigen, wie ausgeprägt diese Preisspannen sind. Genau sie nutzt ein Speicher. Großhandelspreise und negative Preise veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf smard.de, die Marktwerte die Übertragungsnetzbetreiber auf netztransparenz.de.
Die weitere Entwicklung der Preisspannen hängt vom Zubau an Erzeugungs- und Speicherkapazität sowie von den Brennstoffpreisen ab und ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Eine Fortschreibung heutiger Werte über die gesamte Betriebsdauer ist nicht belastbar. Wir rechnen daher mit mehreren Preisszenarien und weisen deren Herkunft und Stand aus. Die Bandbreite der Ergebnisse wird bei Speicherprojekten als Teil des Ergebnisses ausgewiesen.
§ 51 EEG bei angeschlossener Erzeugungsanlage
Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis verringert sich der anzulegende Wert einer geförderten Anlage auf null (§ 51 Abs. 1 EEG; Ausnahmen für kleine Anlagen in Abs. 2). Für Anlagen, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, gilt das ohne Mindestdauer zusammenhängender negativer Stunden; eingeführt durch das Solarspitzengesetz (BGBl. 2025 I Nr. 51). Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2023 und dem 24.02.2025 gilt die bis dahin geltende Fassung weiter (§ 100 Abs. 46 EEG).
Zum Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum nach Ende der Förderdauer um die betroffenen Zeiträume; bei Solaranlagen wird ihre Zahl halbiert und über monatliche Kontingente nachgeholt (§ 51a Abs. 1 und 2 EEG).
Ein Speicher am selben Netzverknüpfungspunkt kann Energie aufnehmen, die in diesen Zeiträumen andernfalls unvergütet eingespeist oder abgeregelt würde. Welchen Umfang das hat, hängt von der Auslegung ab.
Erlösgutachten und Ertragsgutachten
| Ertragsgutachten | Erlösgutachten | |
|---|---|---|
| Gegenstand | Energiemenge einer Photovoltaikanlage, mit Verlusten und Prognosesicherheit | Erlöse aus der Erzeugung und aus dem Betrieb eines Speichers |
| Ergebnis in | Kilowattstunden | Euro |
| Photovoltaik in der Einspeisevergütung | in der Regel ausreichend | – |
| Batteriespeicher | nicht anwendbar, keine Erzeugungsmenge | maßgeblich |
Beide Betrachtungen können aufeinander aufbauen. Ein vorliegendes Ertragsgutachten kann als Grundlage dienen, auch das eines anderen Verfassers.
Ansprechpartner

Dr.-Ing. Stefan Bofinger
Mitgründer, Sachverständiger für Photovoltaik
Stefan Bofinger ist seit 2002 als Sachverständiger für Photovoltaik tätig und unterstützt als unabhängiger Berater Investoren und Banken bei Projektentwicklungen. Er hat zum Thema Energieversorgungsnetze mit einem hohen Anteil an photovoltaischer Solarenergie promoviert, mit den Schwerpunkten Standortbestimmung, Solarstromprognose und Netzintegration.
Häufige Fragen
Was ist ein Erlösgutachten?
Ein Erlösgutachten weist die zu erwartenden Erlöse einer Anlage über die Betriebsdauer in Euro aus. Bei Batteriespeichern umfasst es den Handel am Day-Ahead- und Intradaymarkt, die Vermarktung von Regelreserve (FCR, aFRR, mFRR) und das Zusammenwirken mit einer angeschlossenen Erzeugungsanlage.
Warum reicht ein Ertragsgutachten für einen Batteriespeicher nicht aus?
Ein Ertragsgutachten ermittelt eine Erzeugungsmenge. Ein Speicher erzeugt keine Energie, sondern nimmt sie auf und gibt sie wieder ab. Seine Erlöse hängen von Preisunterschieden und Systemdienstleistungen ab; diese sind nicht Gegenstand eines Ertragsgutachtens.
Warum lassen sich die Erlöse aus Handel und Regelleistung nicht addieren?
Weil sie um dieselbe Kapazität konkurrieren. Leistung, die für Regelleistung vorgehalten wird, steht im selben Zeitraum nicht für den Handel zur Verfügung. Eine Addition der Einzelerlöse überschätzt das Ergebnis.
Wird mit historischen Preisen oder mit Prognosen gerechnet?
Beides ist möglich. Die Rückrechnung auf historischen Preisdaten zeigt, welche Erlöse in den vergangenen Jahren erzielbar gewesen wären, und ist gut belegbar. Für die Vorausrechnung beziehen wir Price Forward Curves über einen auf Strommarktprognosen spezialisierten Anbieter oder rechnen mit Szenarien, die Sie oder Ihr Finanzierer beistellen. Kurve und Stand werden im Gutachten benannt.
Wird die Alterung der Batterie berücksichtigt?
Soweit die Herstellerangaben es zulassen, ja. Der Kapazitätsverlust hängt von Zyklenzahl und Betriebsweise ab; Lieferverträge enthalten hierzu häufig Zusagen. Eine Betriebsweise mit hohen kurzfristigen Erlösen kann über die Laufzeit nachteilig sein.
Prüfen Sie auch vorliegende Erlösrechnungen und Business Cases?
Ja. Häufig liegt bereits eine Erlösrechnung des Projektentwicklers oder eines Vermarkters vor. Wir gleichen die darin unterstellten Annahmen gegen die technische Seite ab und weisen aus, welche belastbar sind und welche nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Standort und Netzverknüpfungspunkt, Leistung und Kapazität des Speichers sowie das Datenblatt mit Wirkungsgrad und Zyklenzusagen. Bei einer angeschlossenen Erzeugungsanlage zusätzlich deren Auslegung, bei Bestandsanlagen die Betriebsdaten der Vorjahre. Fehlende Angaben können durch Annahmen ersetzt werden, die im Gutachten offengelegt werden.
Wie lange dauert ein Erlösgutachten?
In der Regel zwei bis drei Wochen nach Vorlage vollständiger Unterlagen. Ist es dringend, sprechen Sie uns an.
Was kostet ein Erlösgutachten?
Die Kosten richten sich nach Umfang und Fragestellung; Sie erhalten vorab ein Angebot.
Anfrage
Nutzen Sie das Formular, rufen Sie uns an unter +49 4103 121 4221 oder schreiben Sie an kontakt@sonnwinn.de – wie es Ihnen am liebsten ist.
Unterlagen müssen der Anfrage nicht beiliegen – nach Ihrer Anfrage helfen wir Ihnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Welche Unterlagen hilfreich sind
- Standort und Netzverknüpfungspunkt
- Leistung und Kapazität des Speichers
- Datenblatt mit Wirkungsgrad und Zyklenzusagen
- bei einer angeschlossenen Erzeugungsanlage deren Auslegung, bei Bestandsanlagen die Betriebsdaten der Vorjahre
- sofern vorhanden: Erlösrechnung des Projektentwicklers oder Vermarkters