SONNWINN
Batteriespeicher-Container mit Klimageräten auf Betonfundamenten, im Hintergrund Windenergieanlagen

Schallgutachten für Batteriespeicher und PV‑Anlagen

Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm und DIN ISO 9613‑2 für Batteriespeicher, Transformatoren und Wechselrichter – von der Standortbewertung bis zum Gutachten.

Anlass

Batteriespeicher (BESS), Wechselrichter und Transformatoren erzeugen Dauergeräusche durch Lüftung, Klimatisierung und den Betrieb der Transformatoren, je nach Betriebsweise auch nachts.

Im Genehmigungsverfahren, insbesondere bei BESS-Projekten, ist deshalb in der Regel nachzuweisen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der maßgeblichen Bebauung eingehalten werden.

Wir erstellen die Gutachten für das Genehmigungsverfahren und beraten Sie darüber hinaus von der Planung bis zur Genehmigung: bei der Standort- und Komponentenwahl, bei Rückfragen der Behörde und zu möglichen Schallschutzmaßnahmen.

Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden
Gebiettagsnachts
Gewerbegebiete65 dB(A)50 dB(A)
Urbane Gebiete63 dB(A)45 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete55 dB(A)40 dB(A)
Reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)

Quelle: TA Lärm Nr. 6.1. Nachtzeit 22 bis 6 Uhr.

Transformatorstation mit großem Lüftungsgitter und Warnzeichen für elektrische Spannung
Transformatorstation mit Lüftungsöffnung
Reihe von String-Wechselrichtern an der Unterkonstruktion einer Freiflächenanlage
String-Wechselrichter in einer Freiflächenanlage
Schaltschränke von Zentralwechselrichtern mit Lüftungsgittern in einem Betriebsgebäude
Zentralwechselrichter im Betriebsgebäude

Leistungsstufen

Die Standortbewertung entscheidet, ob eine überschlägige Prognose ausreicht oder eine detaillierte Prognose erforderlich ist.

Stufe 1

Standortbewertung

Maßgebliche Immissionsorte, Gebietseinstufung nach TA Lärm, Prüfung auf Geräuschkontingente und überschlägige Abschätzung der Pegel.

Ergebnis: Stellungnahme mit Pegeln je Immissionsort, Abstand zum Richtwert und Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Wenn: Richtwerte deutlich unterschritten, keine Kontingente, keine Vorbelastung

Stufe 2

Überschlägige Prognose

Berechnung nach TA Lärm Anhang A.2.4.3 mit vereinfachter Ausbreitung und konservativen Annahmen.

Vorteil: geringerer Aufwand, kürzere Bearbeitungszeit und niedrigere Kosten. Als Herstellerangabe genügt der A-bewertete Schallleistungspegel.

Gutachten für das Genehmigungsverfahren

Wenn: Geringer Abstand zum Richtwert, Kontingente, Vorbelastung oder Forderung der Behörde

Stufe 3

Detaillierte Prognose

Frequenzabhängige Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613‑2 im 3D-Modell mit Gelände, Gebäuden und Abschirmung.

Gutachten für das Genehmigungsverfahren, bei Überschreitung mit Maßnahmen und Nachweis ihrer Wirkung
Kriterien im Einzelnen
KriteriumÜberschlägige PrognoseDetaillierte Prognose
Aufwand und Kostengeringhöher (3D-Modell, frequenzabhängige Rechnung)
Erforderliche HerstellerangabenA-bewerteter SchallleistungspegelSchallleistungspegel, möglichst als Oktavspektrum
Abstand zum Richtwertdeutlich unterschrittengering oder überschritten
Geräuschkontingente (DIN 45691)keinevorhanden
Vorbelastung durch andere Anlagennicht relevantzu berücksichtigen
Gelände, Abschirmung, Reflexionenohne Einfluss auf das Ergebnisfür den Nachweis erforderlich
Schallschutzmaßnahmennicht erforderlichWirkung ist nachzuweisen
Anforderung der Behörde–Ausbreitungsrechnung gefordert
Lärmkarte im Lageplan: Pegelzonen um Batteriespeicher und Transformator, Beurteilungspegel nachts an zwei Immissionsorten im Vergleich zum Richtwert von 45 dB(A)
Beispiel einer Lärmkarte
Lärmkarte im 3D-Geländemodell: Beurteilungspegel in 4 m Höhe um zwei Batteriespeicher-Standorte
Beispiel einer Lärmkarte im 3D-Modell
Beurteilungspegel, dB(A) 303540455055606570 Detaillierte Prognose nach DIN ISO 9613‑2, berechnet mit BESS-NoiseCheck

Maßnahmen bei Überschreitung

Sofern notwendig und möglich, zeigen wir Lösungsansätze auf, mit denen das Vorhaben genehmigungsfähig wird, und weisen deren Wirkung rechnerisch nach:

  • leisere Ausführung der Geräte (Herstellervarianten, Lüfterkennlinien)
  • schallreduzierter Nachtbetrieb oder Drosselung
  • geänderte Aufstellung und Ausrichtung von Containern und Stationen
  • Abschirmung durch Wände oder Wälle
  • Variantenvergleich unter gleichen Annahmen

Weitere Leistungen

Kontingentnachweis

Nachweis nach DIN 45691 für Standorte in Gewerbe- und Industriegebieten.

Prüfung der Herstellerangaben

Zuordnung des Messberichts zum geplanten Gerät, Messung nach DIN EN ISO 3744/3746.

Tonhaltigkeit und tieffrequente Geräusche

Einschätzung nach DIN 45681 und DIN 45680, etwa bei Transformatoren.

Stellungnahmen

Fachliche Stellungnahmen zu Rückfragen der Genehmigungsbehörde.

Prüfung vorliegender Gutachten

Prüfung fremder Schallgutachten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Normkonformität.

Abnahmemessung

Messkonzept, wenn der Genehmigungsbescheid eine Abnahmemessung fordert.

Portfolio und Mindestabstände

Bewertung mehrerer Standorte und Mindestabstände für die Flächensuche.

Blend- und Schallgutachten

Für PV-Projekte mit Speicher auch das Blendgutachten.

Häufige Fragen

Wozu brauche ich ein Schallgutachten für einen Batteriespeicher?

Batteriespeicher, Wechselrichter und Trafos erzeugen Dauergeräusche. Die Behörde muss prüfen, ob die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der Nachbarbebauung eingehalten werden – tags und vor allem nachts. Das Schallgutachten liefert diesen Nachweis.

Was ist der Unterschied zwischen überschlägiger und detaillierter Prognose?

Die überschlägige Prognose (TA Lärm Anhang A.2.4.3) rechnet mit vereinfachter Ausbreitung und konservativen Annahmen – mit geringerem Aufwand, aber nur bei ausreichendem Abstand zum Richtwert. Die detaillierte Prognose rechnet frequenzabhängig nach DIN ISO 9613‑2 mit Gelände, Gebäuden und Abschirmung und ist nötig, wenn es knapp wird oder Maßnahmen belegt werden müssen.

Woher weiß ich, welche Prognose mein Projekt braucht?

Genau das klärt die Standortbewertung. Sie zeigt den Abstand zum Richtwert an jedem Immissionsort und empfiehlt das passende Gutachten. Eine detaillierte Prognose wird nur erstellt, wenn eine überschlägige nicht genügt.

Welche Richtwerte gelten?

Das hängt von der Gebietsart am Immissionsort ab (TA Lärm Nr. 6.1). In einem allgemeinen Wohngebiet gelten zum Beispiel 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts. Wir stufen jeden Immissionsort belegt ein und rechnen zur Sicherheit auch gegen die nächststrengere Kategorie.

Was, wenn die Richtwerte überschritten werden?

Dann zeigen wir, mit welchen Maßnahmen das Projekt genehmigungsfähig wird – etwa leisere Geräte, Nachtbetrieb mit reduzierter Leistung, eine andere Aufstellung oder eine Schallschutzwand – und weisen deren Wirkung rechnerisch nach.

Wie lange dauert ein Schallgutachten?

In der Regel zwei bis drei Wochen nach Vorlage vollständiger Unterlagen. Ist es dringend, sprechen Sie uns an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden ein Lageplan mit den Geräuschquellen, Datenblätter und Geräuschmessberichte der Hersteller, Angaben zum Betrieb tags und nachts sowie, sofern bekannt, die Gebietseinstufung der Immissionsorte (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet). Nach Ihrer Anfrage helfen wir Ihnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Anfrage

Nutzen Sie das Formular, rufen Sie uns an unter +49 4103 121 4221 oder schreiben Sie an kontakt@sonnwinn.de – wie es Ihnen am liebsten ist.

Unterlagen müssen der Anfrage nicht beiliegen – nach Ihrer Anfrage helfen wir Ihnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Welche Unterlagen hilfreich sind
  • Lageplan mit den Standorten der Geräte (Container, Wechselrichter, Trafostationen, Kühlung)
  • Datenblätter und Geräuschmessberichte der Hersteller mit Schallleistungspegel LWA, möglichst mit Oktavspektrum
  • Betriebsweise: Betrieb tags und nachts, gleichzeitig betriebene Geräte, Lüfterstufen
  • sofern bekannt: Gebietseinstufung der Immissionsorte (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet), Bebauungsplan und Hinweise der Behörde
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