Landschaftsbildanalyse

Wie wirkt Ihre Freiflächenanlage im Landschaftsbild?

Freiflächen-Photovoltaikanlagen verändern das Bild einer Landschaft. Im Genehmigungsverfahren – etwa im Umweltbericht oder in der Abwägung von Einwendungen – stellt sich deshalb regelmäßig die Frage: Von wo aus ist die Anlage zu sehen, und wie stark wirkt sie dort?

Wir beantworten diese Frage nicht nach Augenmaß, sondern rechnerisch. Ein digitales Oberflächenmodell der Landesvermessung, das Gelände, Gebäude und Vegetation enthält, zeigt, wo Sichtbeziehungen bestehen. Für ausgewählte Standorte – Siedlungsränder im Nahbereich, Aussichtspunkte im Fernbereich – wird die Wirkung anschließend beziffert und nachvollziehbar bewertet.

Benachbarte Bestandsanlagen werden mitbetrachtet: Für das Landschaftsbild zählt die gemeinsame Wirkung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Landschaftsbildanalyse

Wenn im Verfahren die Wirkung im Landschaftsraum zur Sprache kommt – bei großen oder mehreren benachbarten Anlagen, in wenig vorbelasteten Landschaften, nahe an Siedlungen oder unterhalb von Aussichtspunkten.

Je früher sie vorliegt, desto eher lassen sich Flächenzuschnitt und Eingrünung noch anpassen.

Über eine Sichtbarkeitsanalyse auf dem amtlichen Oberflächenmodell der Landesvermessung. Anders als ein reines Geländemodell enthält es auch Gebäude und Bewuchs – Sichtschutz durch Baumreihen oder Bebauung ist damit erfasst.

Ja. Horizontale und vertikale Ausdehnung werden einschließlich benachbarter Bestandsanlagen bestimmt, damit die gemeinsame Wirkung von Bestand und Planung erfasst wird. Bestehende technische Prägung geht zudem als Vorbelastung ein.

Überschlägig, als eines der sechs Kriterien. Eine zeitlich aufgelöste Berechnung nach den Hinweisen der LAI ist Gegenstand eines eigenen Blendgutachtens.

Nicht zwingend. Die Analyse beruht auf hochaufgelösten amtlichen Geodaten. Kleinräumige Strukturen wie einzelne Hecken oder Neupflanzungen können im Detail abweichen; der Bericht weist das aus.

Sechs Kriterien – eine nachvollziehbare Bewertung

Die Bewertung folgt einer festen Matrix in Anlehnung an die Empfehlungen des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE). Drei Kriterien werden berechnet, drei gutachterlich eingeordnet.

Jedes Kriterium wird mit Punkten hinterlegt; die Summe ergibt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: gering, mittel oder hoch.

Sichtbarkeit

Anteil der Anlagenfläche, zu dem vom Standort aus eine freie Sichtlinie besteht – berechnet.

Entfernung

Abstand zwischen Betrachtungsstandort und Anlage.

Horizontale Ausdehnung

Breite der sichtbaren Modultische im Blickfeld, einschließlich Bestandsanlagen – berechnet.

Vertikale Ausdehnung

Mittlerer vertikaler Sehwinkel der sichtbaren Modultische – berechnet.

Vorbelastung

Technische Prägung des Raums durch Bahn, Gewerbe, Leitungen oder bestehende Anlagen.

Reflexion und Blendung

Überschlägige Einordnung möglicher Reflexionen mit PV-GlareCheck.com.

Sichtbarkeit belegen statt vermuten

Unsere Landschaftsbildanalysen bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Sichtbarkeit berechnet statt geschätzt – auf Basis des amtlichen Oberflächenmodells im 1-m-Raster, mit Gebäuden und Vegetation
  • Nah- und Fernbereich: Siedlungsränder und Anwohner bis rund 1 km, exponierte Aussichtspunkte bis rund 10 km
  • Jede Perspektive als Ansicht im 3D-Modell – verständlich auch für Gemeinderat und Öffentlichkeit
  • Bewertung über eine feste Matrix aus sechs Kriterien – gering, mittel oder hoch, für jede Perspektive nachvollziehbar
  • Die gemeinsame Wirkung mit Bestandsanlagen wird mit erfasst
  • Konkrete Empfehlungen, wo eine Eingrünung die Wirkung mindert
  • Feste Qualitätssicherung: jeder Bericht wird von einem zweiten Sachverständigen gegengelesen

Nahbereich und Fernbereich

Nahbereich. Siedlungsränder und direkte Anwohner bis rund einen Kilometer. Der Betrachter steht 1,6 m über Gelände oder blickt aus dem Obergeschoss (4,6 m) – von dort sieht man oft über Hecken hinweg, die im Erdgeschoss noch abschirmen.

Fernbereich. Exponierte Aussichtspunkte wie Berggipfel oder Aussichtstürme bis rund zehn Kilometer. Der Betrachter wird bewusst über dem Kronendach angesetzt, damit Bewuchs am Standort die Sicht nicht schönrechnet.

Wie die Bewertung funktioniert

Für jede Perspektive wird erst gerechnet, dann eingeordnet.

Gerechnet. Die Planflächen werden in ein 5-m-Raster zerlegt. Für jeden Rasterpunkt – an Modulunter- und Moduloberkante – wird die Sichtlinie zum Betrachter gegen das Oberflächenmodell geprüft. Daraus ergeben sich der sichtbare Flächenanteil, die Breite der sichtbaren Modultische im Blickfeld und ihr vertikaler Sehwinkel.

Eingeordnet. Entfernung, Vorbelastung des Landschaftsraums und mögliche Reflexionen bewertet der Sachverständige. Alle sechs Kriterien zusammen ergeben die Gesamtbewertung.

So entsteht die Analyse

Schritt 1 – Sichtbarkeit

Eine Sichtbarkeitsanalyse im Oberflächenmodell zeigt, von wo aus die Anlage zu sehen ist – mit Gelände, Gebäuden und Vegetation. Daraus ergeben sich die Perspektiven.

Sichtbarkeit im Nahbereich mit Perspektiven – © GeoBasis-DE / GeoSN (2025), dl-de/by-2-0

Schritt 2 – Perspektive im 3D-Modell

Für jede Perspektive wird die Sichtlinie zu jedem Rasterpunkt der Anlage berechnet und die Ansicht im 3D-Modell nachgestellt – samt dem, was Gehölze verdecken.

Ansicht aus dem Obergeschoss am Ortsrand – © GeoBasis-DE / GeoSN (2025), dl-de/by-2-0

Schritt 3 – Fernbereich

Von exponierten Aussichtspunkten aus wird die Wirkung im Gesamtbild der Landschaft geprüft. Am Ende werden alle Perspektiven zusammengeführt und bewertet.

Fernsicht von einem Aussichtspunkt – © GeoBasis-DE / GeoSN (2025), dl-de/by-2-0

Das Ergebnis: ein nachvollziehbarer Bericht

Sie erhalten einen Bericht mit

  • Sichtbarkeitskarten für Nah- und Fernbereich,
  • für jede Perspektive Lageplan, modellierter Ansicht und Bewertung aller sechs Kriterien,
  • einer Zusammenfassung über alle Perspektiven mit Empfehlungen.

Er wird von einem Sachverständigen erstellt und im Rahmen unserer Qualitätssicherung von einem zweiten gegengelesen.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme